Datenschutzerklärung
Die Bürger-Schützen-Verein Oespel-Kley von 1851 e.V. nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten sehr ernst.
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Datenschutz in der Vereinssatzung
Datenschutzrechtliche Fragen rücken auch in der praktischen Vereinsarbeit immer mehr in den Vordergrund. Hierbei treten vielfältige Probleme auf, die nicht immer einfach zu lösen sind. Mit folgenden Problemen werden Vereinsvorstände immer wieder mehr oder minder intensiv konfrontiert:
1) Darf ein Vorstand einem Vorstandsmitglied, welches beispielsweise freiberufliche(r) Versicherungsvertreter(in) ist, eine Mitgliederliste für dessen (ihre) berufliche Tätigkeit aushändigen?
2) Muss der Vorstand einem Vereinsmitglied zwingend eine Mitgliederliste ohne eine entsprechende datenschutzrechtliche Versicherung aushändigen?
3) Welche Mitgliederdaten dürfen vom Verein, zum Beispiel an Banken und Sportfachverbände, weitergegeben werden? 4) Dürfen vom Vorstand Mitgliederlisten an Vereinsabteilungen und deren Vorstände weitergegeben werden?
5) Dürfen Mitgliederlisten an gewerbliche Unternehmen weitergegeben werden?
Sofern sich diese und andere Fragen in der praktischen Vereinsarbeit stellen, wissen viele Vorstände meist nicht, zu was sie rechtlich verpflichtet sind und was um des Datenschutzwillens nicht zulässig ist. Grundsätzlich gilt, dass auch Sportvereine die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten haben. Der Verein kann sich bereits beim Beitritt eines neuen Mitgliedes eine entsprechende datenschutzrechtliche Genehmigung über die Datenverwendung im Rahmen der Beitrittserklärung. geben lassen. Dann bestimmen sich die Rechte und Möglichkeiten der Datenverarbeitung und ggf. Weitergabe nach dieser individualvertraglichen Regelung in der Beitrittserklärung. Der Verein kann aber auch eine Datenschutzklausel in die Satzung aufnehmen, die wie folgt lauten könnte und unbedingt den Besonderheiten des Vereins angepasst werden muss. Wichtig ist allerdings zu beachten, dass dem Mitglied bei Vereinsbeitritt die Satzung ausgehändigt wird und ausdrücklich auf die Datenschutzklausel in der Satzung hingewiesen wird. Fromulierungsvorschlag für die Satzung: § Datenschutz / Persönlichkeitsrechte 1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: - Name und Anschrift, - Bankverbindung (falls Lastschrifteinzug in Satzung vorgesehen), - Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie - E-Mail-Adresse, - Geburtsdatum, - Staatsangehörigkeit - Lizenz(en), - Ehrungen, - Funktion(en) im Verein, - Wettkampfergebnisse, - Zugehörigkeit zu Mannschaften, - Startrechte und ausgeübte Wettbewerbe, - gegebenenfalls Angaben im Hinblick auf das Waffenrecht. Deutscher Schützenbund, Lahnstr. 120, 65195 Wiesbaden Datenschutz in der Vereinssatzung 18.03.2018 Seite 1 von 3 2) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und / oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der (die) Empfänger(in) die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet. 3) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb [ggf. anderer Zweck / Aufgabe] sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Daten, die zur Organisation des Vereins und des Sportbetriebes nötig sind. Hierzu gehören, Name, Anschrift, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in Behindertenklassen. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage. 4) Als Mitglied des Deutschen Schützenbundes ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten über seinen Landesverband dorthin zu melden. Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw. Bundesverbandes, des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen übergeordneten Verbandshierachien sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen der übergeordneten Verbandshierachien übermittelt der Verein personenbezogene Daten und gegebenenfalls Fotos seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und Veröffentlichung. Übermittelt werden an EMPFÄNGER VERBAND der Name, Anschrift, Geburtsdatum, Wettkampfergebnisse, Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte Wettbewerbe, Lizenzen, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Informationen zur Einstufung in Behindertenklassen sowie bei Vereinsfunktionen auch Telefonnummern, Faxnummern und EMail-Adresse. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Einzelfotos von seiner Homepage. 5) In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder [ggf. andere Ereignisse mit anderen Daten]. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereinssowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und –soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung / Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen / Übermittlungen. Deutscher Schützenbund, Lahnstr. 120, 65195 Wiesbaden Datenschutz in der Vereinssatzung 18.03.2018 Seite 2 von 3 6) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden. 7) Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht. 8) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft. 9) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Quelle u.a.: Dr. F. Weller, Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung [Okt. 2009]
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